Richteranklage

Richteranklage
Richter|anklage,
 
in Deutschland die auf Antrag des Bundestags erhobene Anklage gegen einen Bundesrichter vor dem Bundesverfassungsgericht mit dem Vorwurf, innerhalb oder außerhalb seines Amtes gegen Grundsätze des GG oder die verfassungsmäßige Ordnung eines Landes verstoßen zu haben (Art. 98 Absatz 2 GG). Für die Landesrichter sehen die meisten Landesverfassungen Entsprechendes vor. Die Richteranklage hat kaum praktische Bedeutung. Unabhängig von der Richteranklage endet das Dienstverhältnis eines Richters bei schweren strafrechtlichen Verurteilungen. Eine Richteranklage in verfassungsrechtlicher Form besteht weder in der Schweiz noch in Österreich, noch gab es sie in der DDR.

Universal-Lexikon. 2012.

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